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Ratgeber

Was vom Schweizer Lohn übrig bleibt

Sozialversicherungen, Quellensteuer, Krankenkasse und Wohnkosten: wie ein Schweizer Bruttolohn zum Nettolohn wird und warum eine allgemeine Zahl nichts nützt.

31. August 2026

Ein Schweizer Bruttojahresgehalt sieht von Deutschland oder Österreich aus beeindruckend aus. Was davon am Monatsende auf dem Konto liegt und was Sie davon tatsächlich zur Verfügung haben, sind zwei weitere Fragen, und sie werden von verschiedenen Dingen beantwortet. Wer sie vor der Vertragsunterschrift stellt, erlebt danach keine Überraschung.

Was vom Bruttolohn abgeht

Vom Bruttolohn werden zuerst die Sozialversicherungen abgezogen. Dazu gehören die Alters- und Hinterlassenenversicherung mit der Invalidenversicherung und der Erwerbsersatzordnung, die Arbeitslosenversicherung, der Anteil an der Unfallversicherung und die Beiträge an die berufliche Vorsorge, also an die Pensionskasse. Die berufliche Vorsorge ist dabei der Posten, der am stärksten schwankt: Wie hoch Ihr Beitrag ausfällt, hängt vom Reglement der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers ab und in der Regel auch von Ihrem Alter.

Das ist der Grund, warum zwei Angebote mit demselben Bruttolohn zu unterschiedlichen Nettobeträgen führen können. Das Vorsorgereglement ist deshalb kein Anhang, den man überfliegt; es gehört zu den Unterlagen, nach denen Sie fragen sollten.

Quellensteuer: wen sie betrifft

Die Einkommenssteuer wird in der Schweiz nicht bei allen gleich erhoben. Wer eine Niederlassungsbewilligung C hat, und wer als Schweizer Staatsangehörige oder Staatsangehöriger in der Schweiz wohnt, wird ordentlich veranlagt und zahlt die Steuer aufgrund einer Steuererklärung. Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat oder im Ausland wohnt, zahlt sie in der Regel als Quellensteuer: Der Arbeitgeber zieht sie direkt vom Lohn ab und führt sie ab.

Wie hoch der Satz ist, hängt vom Kanton ab, von der Höhe des Einkommens und von der Familiensituation, also etwa davon, ob eine Partnerin oder ein Partner ebenfalls erwerbstätig ist und ob Kinder da sind. Die Unterschiede zwischen den Kantonen sind erheblich, und sie gehen nicht in dieselbe Richtung wie die Unterschiede bei den Wohnkosten. Ein Kanton, in dem die Steuer niedrig ist, kann beim Mietzins teuer sein.

Die Krankenkasse zahlen Sie selbst

Der Posten, der aus deutscher oder österreichischer Sicht am meisten überrascht: Die obligatorische Krankenversicherung wird in der Schweiz nicht vom Lohn abgezogen. Sie schliessen sie selbst ab, pro Person, und Sie bezahlen die Prämie privat. Kinder und nicht erwerbstätige Angehörige sind nicht beitragsfrei mitversichert, sondern haben jeweils eine eigene Police.

In der Rechnung für Ihren Haushalt steht die Krankenversicherung damit neben der Miete: eine monatliche Ausgabe, die Sie selbst überweisen. Wer den Nettolohn mit dem gewohnten Nettolohn zu Hause vergleicht, ohne diesen Posten einzusetzen, vergleicht zwei verschiedene Dinge.

Wohnkosten am Arbeitsort

Der letzte grosse Posten ist das Wohnen, und er ist der örtlichste von allen. Zwischen einer Stadt mit einem Universitätsspital und einer Landregion mit einem Regionalspital liegen beim Mietzins Welten, und rund um die grösseren Häuser ist Wohnraum ohnehin knapp. Wer pendelt, tauscht Mietzins gegen Fahrzeit, und wer zuzieht, tauscht Fahrzeit gegen Mietzins; beide Tauschgeschäfte sind legitim, und beide verdienen eine Zahl, bevor Sie unterschreiben.

Warum eine allgemeine Zahl nichts nützt

Sie finden im Netz Faustregeln dazu, wie viel Prozent vom Schweizer Bruttolohn netto übrig bleiben. Wir nennen hier bewusst keine. Der Grund ist nicht Vorsicht, sondern Arithmetik: Kanton, Gemeinde, Bewilligungsart, Familiensituation, Alter und Pensionskassenreglement gehen alle in dasselbe Ergebnis ein. Eine Zahl, die für alle sechs Grössen einen Durchschnitt bildet, trifft auf niemanden zu und ist genau dann gefährlich, wenn sie zufällig plausibel klingt.

Dazu kommt die Gegenrechnung, die in solchen Faustregeln nie steht: Viele Schweizer Arbeitsverträge sehen einen dreizehnten Monatslohn vor, und ob und wie er ausgestaltet ist, steht im Vertrag. Auch die Arbeitszeit, die Regelung für Dienste und Bereitschaft und die Zahl der Ferientage gehören zur Frage, was eine Stelle wirklich einbringt.

Wie wir ein Angebot mit Ihnen durchgehen

Wenn ein Haus Ihnen ein Angebot macht, gehen wir es mit Ihnen durch, bevor Sie es annehmen: Bruttolohn, Vorsorgereglement, voraussichtliche Steuersituation, Krankenversicherung und die Wohnkosten am konkreten Arbeitsort, und daneben das, was ohne Betrag im Vertrag steht. Wenn es zu einem zweiten Angebot einen Unterschied gibt, sagen wir Ihnen, wo er tatsächlich liegt.

Verbindlich rechnen kann Ihnen niemand ausser der Steuerbehörde Ihres Kantons, Ihrer Krankenversicherung und der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers. Was wir tun können, ist dafür zu sorgen, dass Sie diese drei rechtzeitig fragen.