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Ratgeber

Arztlohn Schweiz: vom Assistenzarzt bis zum Chefarzt

Lohn und Gehalt von Assistenz-, Ober-, Leitenden und Chefärzten in der Schweiz: Beispiele aus öffentlichen Lohntabellen, je mit Quelle, Kanton und Stand.

8. Oktober 2026

Wer aus Deutschland oder Österreich nach dem Gehalt an einem Schweizer Spital fragt, findet im Netz viele Zahlen und selten eine Quelle. Einen Arztlohn für die ganze Schweiz gibt es nicht. Es gibt Lohntabellen einzelner Spitäler und Kantone und für die Kaderstufen einige amtliche Auswertungen. Aus ihnen stammen die Zahlen hier, jeweils mit Stand und Quelle. Alle Beträge sind brutto und, soweit die Quelle ein Pensum nennt, auf eine volle Stelle gerechnet.

Warum die Zahlen auseinanderliegen

Die Spitäler legen ihre Löhne weitgehend selbst fest. Im Kanton Bern gilt für die Insel Gruppe, die regionalen Spitalzentren und zwei psychiatrische Kliniken ein gemeinsamer Gesamtarbeitsvertrag (GAV), das Kantonsspital Baselland hat einen eigenen, und die kantonalen Spitäler im Kanton Zürich stützen sich auf die Lohnklassen der kantonalen Lohntabelle. Weil diese Spitäler eigene Teuerungsausgleiche gewähren, können ihre Beträge nach Angaben des VSAO Zürich von der Tabelle abweichen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hält fest, dass die Löhne seiner Spitäler wegen unterschiedlich ausgestalteter Lohnkomponenten nicht direkt vergleichbar sind. Innerhalb einer Tabelle zählen die Berufsjahre und ab der Stufe Oberarzt die Funktion.

Assistenzärztinnen und Assistenzärzte

Vier Beispiele aus öffentlich zugänglichen Tabellen, Stand 2026:

  • Universitätsspital Basel. CHF 93’535 im Jahr in den ersten zwölf Monaten, CHF 124’670 ab dem 85. Monat, jeweils mit 13. Monatslohn (Lohntabelle USB).
  • Kantonsspital Baselland. Feste Lohnschritte von CHF 93’785 im ersten über CHF 127’847 im siebten Jahr bis zum Maximum von CHF 132’048, gerechnet auf ein volles Pensum und eine 46-Stunden-Woche ohne strukturierte Weiterbildung (Lohntabelle GAV KSBL).
  • GAV Berner Spitäler und Kliniken. Monatslohn beim Einstieg CHF 7’321.10 in den regionalen Spitalzentren und Psychiatrien, CHF 7’273.60 in der Insel Gruppe; im sechsten Weiterbildungsjahr CHF 8’415.45 beziehungsweise CHF 8’357.15. Ausbezahlt wird 13-mal im Jahr, gültig ab 1. April 2026 (VSAO Bern).
  • Kanton Zürich, kantonale Lohntabelle. Jahresgrundlohn CHF 102’779 in den ersten zwölf Monaten nach dem Staatsexamen, CHF 105’576 im zweiten und CHF 112’870 im dritten Jahr, mit 13. Monatslohn, Stand 1. Januar 2026 (VSAO Zürich, Lohntabellen Kanton Zürich).

Gemeinsam ist diesen Tabellen die Stufung nach Jahren. Im Berner GAV steigt der Lohn im zweiten bis sechsten Weiterbildungsjahr um je 3 Prozent des Anfangslohns, ohne Verhandlungsspielraum. Entscheidend ist deshalb, mit welchem Jahr Sie eingereiht werden. Der Berner GAV rechnet dafür ärztliche Tätigkeit nach der eidgenössischen Prüfung an; wie Ihre Jahre aus Deutschland oder Österreich gezählt werden, klären Sie am besten vor der Unterschrift.

Oberärztinnen und Oberärzte

Ab dieser Stufe hängt die Einreihung an der Funktion. Drei Beispiele, Stand 2026:

  • Universitätsspital Basel. CHF 136’565 bis CHF 162’240 im Jahr für Oberärztinnen und Oberärzte, CHF 128’765 bis CHF 159’705 für stellvertretende, jeweils mit 13. Monatslohn (Lohntabelle USB). Dazu kann eine Oberarztfunktionszulage kommen (Regierungsrat Basel-Stadt).
  • Kanton Zürich, kantonale Lohntabelle. Jahresgrundlohn ohne Facharzttitel CHF 140’894 im ersten Jahr bis CHF 160’679 ab dem 60. Monat, mit Facharzttitel und fachlicher Verantwortung CHF 153’197 bis CHF 176’003; mit Führungsverantwortung reichen die Klassen bis CHF 202’284. Jeweils ohne allfällige Fachkomponente, Stand 1. Januar 2026 (Einreihung nach VSAO Zürich, Beträge nach den Lohntabellen Kanton Zürich).
  • GAV Berner Spitäler und Kliniken. Oberärztinnen und Oberärzte sind je nach Funktion in Lohnband 24 oder 25 eingereiht. Für Lohnband 24 nennt der Berufsverband VSAO Bern einen Einstiegslohn von CHF 9’584.25 im Monat, 13-mal ausbezahlt. Anders als in den ersten sechs Weiterbildungsjahren besteht hier nach Angaben des Verbands Verhandlungsspielraum (VSAO Bern).

Leitende Ärztinnen und Ärzte, Chefärztinnen und Chefärzte

Für die Kaderstufen gibt es keinen Tarif, der für alle gilt. Der Berner GAV und der GAV des Kantonsspitals Baselland nehmen Leitende Ärzte und Chefärzte ausdrücklich aus. Wo die Regeln veröffentlicht sind, besteht die Vergütung aus mehreren Teilen. Am Stadtspital Zürich liegen die Jahresgrundlöhne nach den Ausführungsbestimmungen in der seit 1. April 2026 geltenden Fassung zwischen CHF 205’449 für Leitende Ärztinnen und Ärzte I und CHF 308’173 für Chefärztinnen und Chefärzte III. Dazu kommen eine Fachkomponente, die je nach Fachgebiet und Person festgelegt wird, und ein variabler Teil; insgesamt ist die Vergütung auf CHF 500’000 für Leitende und CHF 750’000 für Chefärzte begrenzt (AB KAV).

Die öffentlich greifbaren Zahlen messen deshalb Verschiedenes:

  • Grundlohn. Im Kanton Zürich sind Leitende Ärztinnen und Ärzte nach dem Einreihungsplan (Stand 2026) in den Lohnklassen 25 und 26 eingereiht, Chefärztinnen und Chefärzte in 27 und 28. Diese Klassen reichen 2026 von CHF 147’256 bis CHF 247’909 beziehungsweise von CHF 169’323 bis CHF 279’103, mit 13. Monatslohn (Lohntabellen Kanton Zürich).
  • Durchschnittslohn. Am Universitätsspital Basel lag er 2024 bei rund CHF 490’000 für Chefärztinnen und Chefärzte und rund CHF 330’000 für Leitende Ärztinnen und Ärzte, mit Zulagen; am Universitäts-Kinderspital beider Basel bei rund CHF 380’000 und CHF 245’000. Der Regierungsrat erklärt den Abstand mit den Fachgebieten und deren Marktlöhnen: In psychiatrischen und pädiatrischen Fächern liegen die Durchschnitte tiefer (Regierungsrat Basel-Stadt).
  • Verteilung. Nach der Lohnumfrage 2025 verdienten die 190 Chefärztinnen und Chefärzte an den Listenspitälern im Kanton Bern im Durchschnitt CHF 401’044, auf eine Vollzeitstelle gerechnet, mit variabler Vergütung und ohne die Pensionskassenbeiträge des Spitals. Drei lagen zwischen CHF 100’000 und 200’000, zwei über CHF 700’000 (GSI Kanton Bern).
  • Gesamtvergütung. Der Regierungsrat des Kantons Aargau nennt für 2024 je Vollzeitstelle durchschnittlich CHF 630’754 für Chefärzte und CHF 438’725 für Leitende Ärzte am Kantonsspital Aarau, CHF 683’141 und CHF 438’713 am Kantonsspital Baden. Darin stecken auch Spesen und die Arbeitgeberbeiträge an Sozialversicherungen und Pensionskasse; mit einem Bruttolohn sind diese Beträge nicht vergleichbar (Regierungsrat Aargau).

Wer diese Zahlen nebeneinanderlegt, vergleicht Grundlohn mit Gesamtvergütung. Eine belastbare Zahl für Kaderärztinnen und Kaderärzte in der ganzen Schweiz gibt es nicht, und wir schätzen keine. Bei einem Angebot fragen Sie deshalb nach jedem Bestandteil einzeln, auch nach der Bandbreite der Fachkomponente und danach, wovon der variable Teil abhängt.

Was neben dem Grundlohn zählt

Der dreizehnte Monatslohn. Das Universitätsspital Basel und der Kanton Zürich weisen ihn im Jahreslohn aus, nach dem Berner GAV wird der Monatslohn 13-mal ausbezahlt. Im Anhang des Kantonsspitals Baselland steht nicht, ob er in den Beträgen steckt; der GAV selbst sieht ihn vor, ausbezahlt mit dem Novemberlohn.

Die Arbeitszeit. Der Berner GAV setzt für Assistenzärztinnen und -ärzte bei vollem Pensum 50 Stunden pro Woche an, davon 4 Stunden ausdrückliche Weiterbildung, und gleicht die Differenz zu 42 Stunden mit 5 zusätzlichen Ferientagen aus; für Oberärztinnen und Oberärzte gelten 46 Stunden und 7 zusätzliche Ferientage. Am Kantonsspital Baselland gilt für Ärztinnen und Ärzte eine Bandbreite von 42 bis 50 Stunden, geplant wird mit 46. Derselbe Jahreslohn kann also für unterschiedlich viele Stunden stehen.

Dienste und Pikett. Zuschläge kommen zum Tabellenlohn hinzu. Zum Berner GAV nennt VSAO Bern für Mitarbeitende bis und mit Lohnband 24, also Assistenzärzte und einen Teil der Oberärzte, CHF 30 je Pikettdiensteinheit von 8 bis 12 Stunden und CHF 10 pro Stunde Nacht- oder Wochenendarbeit; die beiden Zuschläge werden nicht zusammengezählt (VSAO Bern). Das Kantonsspital Baselland regelt solche Zulagen in eigenen Reglementen; fragen Sie danach, bevor Sie zwei Angebote vergleichen.

Was vom Bruttolohn nach Sozialversicherungen, Pensionskasse und Steuern bleibt und was Sie zusätzlich selbst bezahlen, beschreibt der Artikel Brutto netto Schweiz: Abzüge und Quellensteuer für Ärzte.

Wie wir ein Angebot mit Ihnen durchgehen

Wenn Ihnen ein Spital ein Angebot macht, gehen wir es mit Ihnen durch: in welche Stufe und mit wie vielen angerechneten Jahren Sie eingereiht werden, ob der 13. Monatslohn im genannten Betrag steckt, wie viele Stunden eine Woche hat und wie Dienste vergütet werden. Verbindlich sind am Ende das Lohnreglement des Spitals und Ihr Vertrag.

Quellen