Ärztinnen und Ärzte für Schweizer Spitäler, Kliniken und Praxen.
arztagentur.ch vermittelt Ärztinnen und Ärzte aus der Schweiz, Deutschland und Österreich. Sitz in Kreuzlingen am Bodensee, Beratung auf Deutsch und Englisch.
Für Ärztinnen und Ärzte kostenlos. Ohne Exklusivbindung. Sie entscheiden, wohin Ihr Dossier geht.
Ärztinnen und Ärzte
Was wir für Ärztinnen und Ärzte tun
Wir suchen für Sie eine Stelle in der Schweiz und kümmern uns um die Schritte, die zwischen Ihrer Anfrage und Ihrem ersten Arbeitstag liegen. Sie zahlen dafür nichts, und niemand erfährt von Ihrer Suche, solange Sie das nicht wollen.
Für wen wir arbeiten
- Assistenzärztinnen und Assistenzärzte in fortgeschrittener Weiterbildung, Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte, Leitende Ärztinnen und Ärzte, Chefärztinnen und Chefärzte
- Stellen in Spitälern, Kliniken, Praxen und Ärztezentren in der ganzen Schweiz, mit Schwerpunkt in der Deutschschweiz
- Ärztinnen und Ärzte, die heute in der Schweiz, in Deutschland oder in Österreich leben und arbeiten
Ein Stellenwechsel, von dem nur Sie wissen
Ihr Dossier
Ihr Dossier geht immer an einen einzelnen Arbeitgeber, und erst, nachdem Sie genau diesem Schritt zugestimmt haben. Eine Zustimmung auf Vorrat holen wir nicht ein.
Ihre Zustimmung
Mit Ihrem jetzigen Arbeitgeber nehmen wir keinen Kontakt auf. Referenzen fragen wir erst an, wenn Sie uns sagen, bei wem wir das dürfen.
Ein Arbeitgeber
Bei jedem Schritt entscheiden Sie, wer was erfährt. Auf Wunsch fragen wir bei einem Arbeitgeber zuerst ohne Ihren Namen an, sodass Sie ihn kennen, bevor er Sie kennt.
Ihre Angaben und Ihre Unterlagen bearbeiten wir nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Was wir speichern, wie lange und wem wir es zeigen, steht in der Datenschutzerklärung. Sie können jederzeit Auskunft oder die Löschung Ihrer Daten verlangen.
Von Hamburg bis Wien: der Weg in ein Schweizer Spital
Wer aus Deutschland oder Österreich in die Schweiz wechselt, hat neben dem Vorstellungsgespräch mehrere Verfahren vor sich. Sie laufen teils parallel, teils nacheinander, und wie lange sie dauern, hängt vom Kanton und von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Wir sagen Ihnen früh, was in Ihrem Fall ansteht, und stimmen den Zeitplan mit dem künftigen Arbeitgeber ab.
Anerkennung von Diplom und Facharzttitel
Die MEBEKO prüft, ob Ihr Arztdiplom und Ihr Facharzttitel in der Schweiz anerkannt werden. Aus Deutschland und Österreich ist das in der Regel möglich. Die Zuordnung zum Schweizer Titel ist aber nicht immer eins zu eins, weil einzelne Gebiete anders zugeschnitten sind; das klären wir vor der ersten Bewerbung.
Berufsausübungsbewilligung des Kantons
Die Berufsausübungsbewilligung erteilt der Kanton, in dem Sie arbeiten werden, und sie gilt nur dort. Je nach Kanton unterscheiden sich Unterlagen und Bearbeitungszeit. Für eine Tätigkeit unter fachlicher Aufsicht gelten andere Anforderungen als für die eigenverantwortliche Berufsausübung.
Sprachnachweis
Verlangt wird in der Regel Niveau B2 in der Amtssprache des Arbeitsorts. Arbeitgeber und Kantone können mehr verlangen, besonders in Fächern mit viel Patientenkontakt. Wer in Deutschland oder Österreich studiert und gearbeitet hat, weist das meist über den Ausbildungsweg nach.
Aufenthaltsbewilligung B oder Grenzgängerbewilligung G
Wer in die Schweiz zieht, erhält in der Regel eine Aufenthaltsbewilligung B. Wer im Ausland wohnen bleibt und zum Dienst pendelt, braucht eine Grenzgängerbewilligung G. Wer den Antrag stellt, hängt an der Bewilligungsart: die Grenzgängerbewilligung beantragt in der Regel der Arbeitgeber beim Migrationsamt, für die Aufenthaltsbewilligung melden Sie sich nach dem Umzug bei Ihrer Wohngemeinde an, die den Antrag weiterleitet. Beides setzt den unterschriebenen Vertrag voraus.
Lohn brutto und netto
Vom Bruttolohn gehen die Sozialversicherungen ab, bei Wohnsitz im Ausland oder ohne Niederlassungsbewilligung in der Regel auch die Quellensteuer. Die Krankenkasse zahlen Sie in der Schweiz pro Person selbst, dazu kommen die Wohnkosten am Arbeitsort. Wir rechnen ein Angebot mit Ihnen durch, bevor Sie es annehmen.
Wohnung und Familie
Rund um die grösseren Spitäler ist Wohnraum knapp; die Suche beginnt am besten, sobald der Vertrag unterschrieben ist. Für Partnerin oder Partner stellt sich die Frage der eigenen Anstellung, für Kinder die Wahl der Schule. Wir sagen Ihnen, welche Häuser dabei etwas anbieten und wonach Sie fragen sollten.
Wechsel innerhalb der Schweiz
Auch ohne Grenzübertritt lohnt sich der genaue Blick: Beim Schritt in eine leitende Funktion zählt, welche Verantwortung ein Haus tatsächlich abgibt und wie die Weiterbildungsstätte anerkannt ist; beim Standortwechsel zählen Arbeitsweg, Dienstmodell und Team; beim Einstieg in eine Praxis Beteiligung, spätere Partnerschaft und die Frage, wer Personal und Geräte finanziert. Eine neue Berufsausübungsbewilligung brauchen Sie, wenn Sie den Kanton wechseln oder erstmals in eigener fachlicher Verantwortung arbeiten.
Arbeitgeber
Wenn die Oberarztstelle seit Monaten offen ist
Eine unbesetzte Kaderstelle verteilt Dienste auf ein Team, das ohnehin ausgelastet ist, und belastet mit jedem Monat das Budget. Ein Inserat erreicht nur, wer gerade selbst sucht. Wir sprechen Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz, in Deutschland und in Österreich direkt an, für Spitäler, Kliniken, Praxen und Ärztezentren.
Geprüfte Dossiers mit realistischem Startdatum
Bevor ein Dossier zu Ihnen kommt, prüfen wir Arztdiplom, Facharzttitel und den Stand der Anerkennung und halten das nachgewiesene Sprachniveau fest.
Zu jedem Profil nennen wir, wann die Person frühestens anfangen kann, Kündigungsfrist und laufende Verfahren eingerechnet.
Bei Kandidatinnen und Kandidaten aus Deutschland und Österreich koordinieren wir Anerkennung, Berufsausübungsbewilligung und Aufenthaltsbewilligung B oder Grenzgängerbewilligung G mit Ihrer Personalabteilung.
Sie erhalten wenige Dossiers, die zur Stelle passen, und zu jedem eine Begründung, warum wir es Ihnen schicken.
Nach der Unterschrift bleiben wir bis zum Ende der Probezeit für beide Seiten erreichbar.
Was unsere Arbeit kostet
Unser Honorar ist an das Ergebnis gebunden. Es entsteht, wenn die vermittelte Ärztin oder der vermittelte Arzt die Stelle antritt; kommt keine Anstellung zustande, stellen wir nichts in Rechnung. Den Honorarsatz und die Regelung für die Probezeit nennen wir Ihnen im Anforderungsgespräch.
- Modell
- erfolgsbasiert
- Fällig
- bei Stellenantritt
- Bezugsgrösse
- Bruttojahresgehalt
- Exklusivität
- keine Pflicht
Ablauf
Was nach Ihrer Anfrage passiert
NÄCHSTER WERKTAG
Unsere Rückmeldung
Wir melden uns spätestens am nächsten Werktag mit Terminvorschlägen für das Gespräch, auf Wunsch ausserhalb der Dienstzeiten.
WOCHE 1
Gespräch, 30 Minuten
Ärztinnen und Ärzte schildern Fachgebiet, Stufe und Wunschregion. Mit Arbeitgebern gehen wir Aufgaben, Team und Möglichkeiten durch und nennen den Honorarsatz.
DANACH
Einschätzung und Suchstrategie
Sie erfahren, wo wir suchen und mit welchem Zeitplan; Arbeitgeber erhalten das schriftlich innert fünf Werktagen. Ist nichts Passendes in Sicht, hören Sie auch das.
MIT IHRER ZUSTIMMUNG
Stellen und Dossiers
Vor jeder Weitergabe fragen wir die Ärztin oder den Arzt. Arbeitgeber erhalten wenige Profile, je mit Anerkennungsstand, Sprachniveau und Startdatum.
GESPRÄCHE UND VERTRAG
Termine, Vertrag und Bewilligungen
Wir vereinbaren die Termine und geben die Rückmeldungen weiter. Vor der Unterschrift gehen wir Vertrag, Lohn und offene Bewilligungen durch; geschlossen wird der Vertrag direkt zwischen Arbeitgeber und Ärztin oder Arzt.
STELLENANTRITT
Antritt und Probezeit
Mit dem Antritt wird das Honorar fällig. Bis zum Ende der Probezeit bleiben wir für beide Seiten erreichbar.
Region
Kreuzlingen, Konstanz, Ostschweiz: unsere Region
Unser Büro ist in Kreuzlingen, wo die Stadtgrenze zugleich die Landesgrenze ist: die nächste Querstrasse liegt bereits in Konstanz. Wir arbeiten täglich an dieser Grenze und kennen die Fragen, die sie aufwirft.
Für viele Ärztinnen und Ärzte aus Süddeutschland und aus Vorarlberg gehört der Übergang zum Arbeitsalltag: Dienst in einem Schweizer Spital, danach die Fahrt nach Hause, in der Regel mit der Grenzgängerbewilligung G. Andere ziehen zu und melden sich am neuen Wohnort an, meist mit der Aufenthaltsbewilligung B. Wir gehen beide Wege mit Ihnen durch, samt Quellensteuer, Krankenversicherung, Wohnungssuche und Schulwahl.
Wohin wir vermitteln
- Thurgau, Schaffhausen und Zürich
- St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden
- Graubünden und Glarus
- Süddeutschland und Vorarlberg als Wohnorte für Grenzgängerinnen und Grenzgänger
- Übrige Deutschschweiz; weitere Landesteile auf Anfrage
Über uns
Lakeside Health AG, Kreuzlingen
Hinter arztagentur.ch steht die Lakeside Health AG mit Sitz in Kreuzlingen am Bodensee. Wir sind ein kleines Unternehmen und führen deshalb eine begrenzte Zahl von Mandaten gleichzeitig; was wir annehmen, bearbeiten wir auch selbst.
- Firma
- Lakeside Health AG
- Sitz
- Hauptstrasse 39, CH-8280 Kreuzlingen
- UID
- CHE-197.939.111
- Marke
- arztagentur.ch, seit 2026
- Sprachen
- Beratung auf Deutsch und auf Englisch
Was wir tun, und was nicht
Wir halten unseren Auftrag bewusst eng. Damit Sie rasch wissen, ob Sie bei uns an der richtigen Adresse sind, steht hier beides: das Feld, in dem wir arbeiten, und das, was wir anderen überlassen.
Unser Feld
- Ärztinnen und Ärzte von der fortgeschrittenen Assistenzzeit bis zur Chefarztstufe
- Spitäler, Kliniken, Praxen und Ärztezentren als Auftraggeber
- Feste Anstellungen, vom Wechsel innerhalb der Schweiz bis zum Zuzug aus Deutschland oder Österreich
Nicht unser Feld
- Pflege und weitere Gesundheitsberufe; dafür sind spezialisierte Vermittler besser aufgestellt
- Temporärarbeit und die Vertretung einzelner Dienste
- Die Vermittlung von Ärztinnen und Ärzten aus der Schweiz ins Ausland
FAQ
Fragen und Antworten
Hier stehen die Fragen, die bei einem Wechsel in die Schweiz und bei einer Besetzung immer wieder auftauchen, mit Antworten, die über einen Satz hinausgehen.
Für Ärztinnen und Ärzte
Was kostet mich die Vermittlung?
Für Sie ist sie kostenlos, und zwar auf dem ganzen Weg: das Gespräch, die Aufbereitung Ihres Dossiers, die Terminabsprachen und Ihre Rückfragen bis zum ersten Arbeitstag. Das Honorar zahlt der Arbeitgeber, und es entsteht erst, wenn Sie die Stelle angetreten haben. Bleibt es ohne Anstellung, zahlt niemand etwas. Sie gehen dabei auch keine Bindung ein: Sie können sich parallel selbst bewerben und die Suche jederzeit abbrechen.
Wer erfährt von meiner Suche?
Solange Sie nichts anderes sagen, niemand ausser uns. Ihr Dossier geht an genau den Arbeitgeber, dem Sie vorher zugestimmt haben, und an keinen weiteren. Ihren jetzigen Arbeitgeber sprechen wir nicht an, und Referenzen holen wir erst ein, wenn Sie uns sagen, bei wem das erlaubt ist. Wenn Sie es wünschen, klopfen wir bei einem Haus zunächst anonym an und nennen dort nur Fachgebiet, Stufe und Verfügbarkeit. Ihr Dossier folgt, wenn dort Interesse besteht und Sie zustimmen.
Wird mein deutscher oder österreichischer Facharzttitel in der Schweiz anerkannt?
Über die Anerkennung entscheidet die MEBEKO, die Medizinalberufekommission beim Bundesamt für Gesundheit. Sie prüft Arztdiplome und Facharzttitel aus EU- und EFTA-Staaten; deutsche und österreichische Titel sind in der Regel anerkennungsfähig. Nicht jeder Titel lässt sich eins zu eins auf einen Schweizer abbilden, weil einzelne Fachgebiete hier anders geschnitten sind; ob und als was ein Titel anerkannt wird, entscheidet dann die MEBEKO im Einzelfall. Wie lange das Verfahren dauert, hängt vor allem davon ab, wie vollständig die Unterlagen eingereicht werden. Wir sehen Ihre Papiere zu Beginn durch und sagen Ihnen, welcher Schritt in Ihrem Fall zuerst ansteht.
Welche Bewilligungen brauche ich?
Zwei Dinge sind zu trennen. Die Berufsausübungsbewilligung kommt vom Kanton, in dem Ihr Arbeitsort liegt, meist über das Kantonsarztamt oder die Gesundheitsdirektion; sie gilt allein in diesem Kanton, und die Anforderungen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton sowie danach, ob Sie unter fachlicher Aufsicht oder in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind. Daneben steht die ausländerrechtliche Bewilligung, und für Staatsangehörige eines EU- oder EFTA-Staats entscheidet allein der Wohnsitz darüber: bei einem Umzug in die Schweiz ist es in der Regel die Aufenthaltsbewilligung B, bei einem Wohnsitz im grenznahen Ausland die Grenzgängerbewilligung G. Zuständig ist das kantonale Migrationsamt, mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) im Hintergrund. Die Grenzgängerbewilligung beantragt in der Regel der Arbeitgeber; für die Aufenthaltsbewilligung melden Sie sich nach dem Umzug bei Ihrer Wohngemeinde an, die den Antrag weiterleitet. Ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag lässt sich weder die eine noch die andere ausländerrechtliche Bewilligung beantragen.
Welche Sprachkenntnisse werden verlangt?
In der Regel wird Niveau B2 in der Amtssprache der Region gefordert, in der Deutschschweiz also Deutsch. Der Nachweis gehört zum Dossier für die Berufsausübungsbewilligung; wer in dieser Sprache studiert und gearbeitet hat, deckt ihn meist über den Ausbildungsweg ab. Arbeitgeber und Kantone können mehr verlangen als das Minimum, besonders in Fächern mit viel Patientenkontakt und auf Kaderstufe. Im Alltag kommt der Dialekt dazu: Ihn zu verstehen, lernt sich mit der Zeit, sprechen muss ihn niemand. Was das einzelne Haus erwartet, klären wir vor Ihrer Bewerbung.
Wie unterscheiden sich Lohn brutto und netto in der Schweiz?
Vom Bruttolohn werden zuerst die Beiträge an die Sozialversicherungen abgezogen, dazu jene an die berufliche Vorsorge. Wer keine Niederlassungsbewilligung C hat oder im Ausland wohnt, zahlt die Einkommenssteuer in der Regel als Quellensteuer, die der Arbeitgeber direkt abzieht; der Satz hängt vom Kanton, vom Einkommen und von der Familiensituation ab. Die Krankenversicherung ist obligatorisch, wird pro Person abgeschlossen und privat bezahlt; sie wird also nicht vom Lohn abgezogen. Dazu kommen die Wohnkosten am Arbeitsort, die je nach Region weit auseinandergehen. Ein Angebot rechnen wir mit Ihnen durch, bevor Sie es annehmen.
Wie lange dauert ein Wechsel?
Eine einzelne Zahl gibt es dafür nicht; die Grössenordnung liegt bei mehreren Monaten. Innerhalb der Schweiz gibt die Kündigungsfrist den Takt vor; auf Kaderstufe ist sie oft länger als in einem Assistenzarztvertrag. Kommen Sie aus Deutschland oder Österreich, treten Anerkennung, Berufsausübungsbewilligung und die Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung hinzu, teils nacheinander, weil ein Verfahren den Entscheid des anderen voraussetzt. Wir beginnen damit früh und melden dem künftigen Arbeitgeber rechtzeitig, wenn ein Starttermin zu kippen droht. Nach dem ersten Gespräch können wir Ihnen einen Zeitplan nennen, der zu Ihrer Lage passt.
Für Arbeitgeber
Wie berechnet sich das Honorar?
Wir arbeiten erfolgsbasiert. Fällig wird das Honorar erst mit dem ersten Arbeitstag der neu eingestellten Ärztin oder des neu eingestellten Arztes; vorher stellen wir nichts in Rechnung, und eine Vorauszahlung verlangen wir nicht. Bezugsgrösse ist das Bruttojahresgehalt der Stelle, die besetzt wird. Die Höhe des Satzes erfahren Sie im Anforderungsgespräch; wir halten diesen zusammen mit der Regelung für die Probezeit schriftlich fest, bevor das Mandat beginnt. Eine Exklusivpflicht gibt es bei uns nicht: Sie können weiter inserieren und mit anderen Partnern zusammenarbeiten.
Wie läuft ein Mandat ab und wie schnell erhalten wir Dossiers?
Am Anfang steht das Anforderungsgespräch, in dem wir Aufgaben, Stufe, Team und die Möglichkeiten Ihres Hauses durchgehen. Innert fünf Werktagen erhalten Sie unsere Suchstrategie schriftlich: wo wir suchen, auf welchem Weg wir Ärztinnen und Ärzte ansprechen und welcher Zeitplan realistisch ist. Passt der Zuschnitt der Stelle nicht zum Markt, sagen wir es an dieser Stelle und schlagen Anpassungen vor. Dossiers folgen nach Absprache, in einer Zahl, die Sie tatsächlich durchsehen können, und jedes enthält den Stand der Anerkennung, das nachgewiesene Sprachniveau und ein Startdatum, das die laufenden Verfahren einrechnet. Wann die ersten Profile eintreffen, hängt vom Fachgebiet und von der Region ab.
Datenschutz
Was passiert mit meinen Unterlagen?
Ihre Angaben und Ihre Unterlagen verwenden wir für die Vermittlung: um Ihre Anfrage zu bearbeiten, passende Stellen zu suchen und mit Ihnen darüber zu sprechen. An einen Arbeitgeber gehen sie nur, wenn Sie diesem Schritt vorher zugestimmt haben, und immer nur an den Arbeitgeber, um den es dabei geht. Für Werbezwecke geben wir nichts weiter, und wir verkaufen keine Daten. Sie können jederzeit Auskunft über Ihre gespeicherten Daten verlangen, sie berichtigen lassen oder ihre Löschung veranlassen; dann entfernen wir Lebenslauf und Angaben aus unseren Systemen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Wie lange wir was aufbewahren, steht in der Datenschutzerklärung.
Kontakt
Nehmen Sie vertraulich Kontakt auf
Es gibt zwei Formulare, eines für Ärztinnen und Ärzte und eines für Arbeitgeber. Wählen Sie das passende; für den Anfang genügen wenige Angaben, alles Weitere klären wir im Gespräch. Wenn Ihnen eine E-Mail lieber ist, finden Sie die Adresse ebenfalls auf dieser Seite.
Ärztin oder Arzt
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